Elektronischer Impfpass
oder
Das Institut für Lehrergesundheit (IfL) und seine Aufgaben
Diesen Service bietet das Anfang des Jahres 2011 neu gegründete "Institut für Lehrergesundheit" (IfL) an. Es wurde im Auftrag des "Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur" (MBWWK) gegründet und ist der Universität Mainz angegliedert.
Der elektronische Impfpass oder das Angebot zur Grippeimpfung sind für einige Kolleginnen und Kollegen sicher interessant, aber sie sind nicht die Hauptaufgaben des IfL.
Vielmehr sind das die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im staatlichen Schuldienst des Landes Rheinland Pfalz. Deshalb sind sowohl Ärzte als auch Ingenieure für Sicherheitsfragen im Team dieses Instituts.
Das IfL berät das zuständige Ministerium, aber auch einzelne Schulen in Fragen der Gesundheitsgefährdung an Schulen. Zu diesem Zweck kommen die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts an die Schulen, um vor Ort die Gefahrenpunkte zu beurteilen. Diese Gefahren können z.B. im Bereich der Lärmbelastung liegen. Aber auch chemische und biologische Gefahren z. B. durch Schimmelpilze können die Gesundheit der Lehrkräfte beeinträchtigen.
Das IfL erarbeitet auf Grund der Schulbegehung Vorschläge zur Behebung der festgestellten Mängel und erörtert diese mit den zuständigen Stellen wie z.B. dem Schulträger oder, wenn nötig, auch mit der Landesunfallkasse.
Zudem bietet das Institut für Lehrergesundheit eine individuelle Beratung für Lehrkräfte an. Diese können sich mit ihren gesundheitlichen Problemen an die Ärzte des IfL wenden. Entweder kann hier den Kolleginnen oder Kollegen direkt geholfen werden oder die ärztlichen Mitarbeiter des IfL arbeiten mit anderen medizinischen Diensten (z.B. Universitätsklinik) zusammen.
Viele weitere interessante Informationen über das Institut für Lehrergesundheit finden Sie hier auf dem FLYER oder auf der Homepage des IfL unter www.unimedizin-mainz.de/ifl.
Dr. Peter Kockelmann
Die Rückerstattung der Ansparstunden
Mit dem Ende des Schuljahres 2010/2011 entfällt auch für die Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen das verpflichtende Ansparen.
Die seit dem Schuljahr 2003/2004 angesparten Stunden werden ab dem Schuljahr 2011/2012 schrittweise zurückerstattet.
Die Unterrichtsverpflichtung wird also um eine Unterrichtsstunde pro Woche reduziert.
Für die Rückerstattung können die Kolleginnen und Kollegen zwischen zwei Modellen wählen:
A Rückgabe jeweils einer Unterrichtsstunde pro Woche:
Dabei wird grundsätzlich jeweils die Ansparstunde zurückgegeben, die in dem acht Jahre zurückliegenden Schuljahr erbracht wurde. Im Schuljahr 2011/2012 erhalten die Kolleginnen und Kollegen also die im Schuljahr 2003/2004 mehr gehaltende Unterrichtsstunde zurück, im Schuljahr 2012/2013 die aus dem Schuljahr 2004/2005. Acht Jahre nach der Ansparphase sind dann alle angesparten Stunden wieder an die Lehrerinnen und Lehrer zurückgegeben.
B Rückgabe der Unterrichtsstunden im Block:
Auf Wunsch der Lehrkräfte kann die Rückerstattung geblockt werden, das heißt, die Lehrkraft kann die erbrachten Ansparstunden mehrerer Jahre sammeln und später ihre Unterrichtsverpflichtung um mehr als eine Stunde pro Woche reduzieren.
!!! Es ist auch möglich, die Rückerstattung der angesparten und geblockten Unterrichtsstunden bis zum Eintritt in den Ruhestand oder bis zum Ende der Arbeitszeit aufzuschieben. !!!
Für diese Regelung des sogenannten Blockens gelten allerdings außerdem noch folgende weitere Bedingungen:
Entsprechend der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung(LehrArbZVO) ist auch eine Ausgleichzahlung für die geleisteten Ansparstunden möglich, aber nur wenn die Rücknahme der Stunden aus in der Person der Lehrkraft liegenden Gründen nicht möglich ist.